Schlagwortarchiv für: Schwerbehinderung

Mein Name ist Lara, ich bin 30 Jahre alt und ich leide seit 8 Jahren an chronischen Clusterkopfschmerzen.

Wahrscheinlich sagt den meisten die Erkrankung nichts, da sie zum einen recht selten vorkommt und es bei den meisten Betroffenen sehr lange dauert, bis die richtige Diagnose gestellt wird.

Was kannst Du Dir unter der Erkrankung vorstellen?

Es handelt sich um einseitige Kopfschmerzen die im und ums Auge herum auftreten. Die Schmerzen treten plötzlich auf und halten 15 min bis 3 Stunden an. Wenn es richtig hart kommt, dann überfallen einen die Schmerzen bis zu 8 mal am Tag.

Als vor acht Jahren die Erkrankung zum ersten Mal aufgetreten ist, war ich gerade in meinem ersten “richtigen” Job beschäftigt. Dementsprechend groß war damals meine Sorge, dass ich aufgrund der Fehlzeiten recht schnell meine Kündigung erhalten würde. Doch trotz der Erkrankung und der recht schnell diagnostizierten Schwerbehinderung wurde mein befristeter Vertrag sogar entfristet. Irgendwann war es aber Zeit für einen Tapetenwechsel und ich entschied mich den sicheren Job aufzugeben und mir einen anderen Job zu suchen. Dort bin ich heute noch Vollzeit angestellt und komme gut zurecht.

Doch wie schaffe ich es trotz der schweren Erkrankung auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig zu sein?

Nachdem Kerstin mich gefragt hatte, ob ich diesen Artikel schreiben könnte (vielen Dank dafür), habe ich lange überlegt wie ich es am besten formuliere. An dieser Stelle möchte ich dazu sagen, dass es meine Vorgehensweise ist. Für Dich kann es vielleicht überhaupt nicht passen.

Für mich war ganz wichtig, mich nicht zu verstecken und mich nicht für etwas zu schämen für das ich nichts kann. Ich habe meinen Arbeitgeber damals direkt informiert und auch bei meiner Jobsuche, in jeder Bewerbung/Gespräch, die Karten offen auf den Tisch gelegt. Zudem wurden die Kollegen von mir immer über die Erkrankung informiert. Wenn ich aufgrund der Schmerzen früher nach Hause musste und das vielleicht in einer Woche zwei mal der Fall war, hatten die Kollegen keine große Angriffsfläche.

Ich habe immer eine kleine Tasche in meiner Handtasche wo “Notfall” draufsteht. Darin sind ein Medikamentenplan, Notfallmedikamente und der letzte Krankenhausbericht drin. Meine Kollegen wussten immer Bescheid, sodass zum Beispiel im Falle einer Bewusstlosigkeit, nur noch die Tasche an den Rettungsdienst übergeben werden musste. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es die Kollegen unheimlich beruhigt.

Des Weiteren ist für mich eine feste Struktur von großer Bedeutung. Das heißt zur gleichen Zeit aufstehen, die gleiche Bahn nehmen (einplanen, dass es Verspätungen geben kann), 20 min früher im Büro sein, in Ruhe einrichten und dann in den Arbeitstag starten. Spezielle Hilfsmittel nutze ich keine. Ich stelle mir nur die Schrift größer um meine Augen zu entlasten.

Gelegentlich greife ich zu Ohropax, um mich im Großraumbüro von der Geräuschkulisse abzuschotten. In der Mittagspause gehe ich grundsätzlich raus und achte darauf, dass ich ein gutes Mittagessen mit wenig Kohlenhydraten zu mir nehme.

Und was, wenn ich eine Attacke in der Firma bekomme?

Ehrlich gesagt ist es mir lieber ich bekomme sie in der Firma als im Supermarkt oder in der Bahn. In der Firma kenne ich mich aus. Ich nehme meine Notfallmedikamente, ziehe mich zurück und nehme meine Arbeit wieder auf, wenn die Attacke vorbei ist. Die 15-20 min hänge ich dann am Ende des Arbeitstages ran.

Meistens studiere ich dann auf dem Hin- und Rückweg noch in der Bahn und habe zu Hause eine Vorlesung. Trotzdem achte ich extrem auf den Ausgleich wenn ich zu Hause bin. Gesunde Ernährung, regelmäßige Meditationen, feste Medikamenten- und Schlafenszeiten.

Wie stelle ich mir meine berufliche Zukunft vor?

Seit Anfang des Jahres beschäftige ich mich mit der ketogenen Ernährung und exogenen Ketonen in den sozialen Medien. Vor kurzem habe ich entschieden mich auf das Thema “Kopfschmerzen” zu spezialisieren und anderen Betroffenen und deren Angehörigen zu helfen.

Auch wenn das mit meinem Vollzeitjob alles schön klingt, wünsche ich mir häufig ein flexibleres Leben. Vorallem was den Job betrifft. Wenn die Nacht aus zwei Stunden Schlaf bestand, der ganze Körper verkrampft ist und jeder Geruch zu viel ist, wünsche ich mir einfach aufstehen zu können und mir meinen Tag frei einzuteilen. Und wenn das “nur” die Jogginghose ist oder eine ausgiebige Runde Meditation zum Start in den Tag.

Ich könnte mir für die Zukunft durchaus vorstellen, irgendwann hauptberuflich Selbstständig zu sein und mein Wissen als Coach weitergeben. Bis dahin werde ich aber noch einige Gespräche bezüglich Finanzierungsmöglichkeiten und co. führen müssen.

Wenn Dich das Thema Kopfschmerzen und/oder ketogene Ernährung interessiert, dann schau gerne mal bei Instagram (@gesund_durch_keto) oder auf meiner Homepage vorbei.

Ich freu mich auf Deinen Besuch.

Liebe Grüße

Lara
Vielen Dank an Lara für den interessanten Artikel.

5 % Rabatt bei Jako-O für Familien mit behinderten Kindern

 

Wir alle wissen, dass gute Kinderkleidung teuer ist. Und heute habe ich eine Aktion gefunden, die ich euch kurz vorstellen möchte.

Jako Kleidung beliebt, nachhaltige Qualität und gut durchdachte Funktionen macht diese Sachen beliebt.

5 % Rabatt gewährt Jako-O allen Familien mit Mehrlingen, Familien mit mehr als 4 Kindern und Familien mit behindertem Kind ab einem Schwerbehindertengrad 50 %

Wie bekomme ich diesen Rabatt?

Einfach eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder bei Mehrlingen die Kopie der Geburtsurkunden senden. Neu ist, dass dieser Rabatt schon während der Schwangerschaft gewährt wird. Dafür einfach eine Kopie des Mutterpasses schicken.

Der Rabatt wird auf dem Kundenkonto hinterlegt und bei jeder Rechnung sofort automatisch abgezogen. Bei einem Einkauf in einer Filiale zeigen Sie einfach ihre Kundenkarte und dann bekommen Sie auch dort sofort 5 % Rabatt.

So geht Inklusion.

 

 

 

 

 

Heute mal etwas zum Thema Arbeitsassistenz, alle Informationen stellen die Firma Helpix zur Verfügung.

 

Aber was bedeutet eigentlich Der Begriff Arbeitsassistenz?  

Arbeitsassistenz wird im deutschsprachigen Raum uneinheitlich verwendet und bezeichnet je nach regionalem Kontext verschiedene Dienstleistungen und Institutionen, die auf die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung ausgerichtet sind:

Der Begriff Arbeitsassistenz bezeichnet die Assistenz am Arbeitsplatz (Arbeitsassistenz)

 

Wer hat Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz?

Im Sozialgesetzbuch IX gibt es in § 49 Abs. 8 und § 185 Abs. 5 SGB IX sowie in § 17 Absatz 1a der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) einen Rechtsanspruch auf die „notwendige Arbeitsassistenz“.

Als Leistung zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben dient die Arbeitsassistenz zum einen dem Ziel, einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu erlangen (§ 270a Abs. 1 SGB III). In diesem Fall richtet sich der Rechtsanspruch, zeitlich auf drei Jahre befristet, gegen den zuständigen Rehabilitationsträger.
Auch im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf eine Arbeitsassistenz, sofern sie diese benötigen (§ 270a Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB III).

Die Arbeitsassistenz dient aber auch zur Sicherung bereits bestehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Der Kostenträger ist in diesem Fall das Integrationsamt. Auch nach der Eingliederungsphase bleibt vielfach eine Arbeitsassistenz angesichts der Art oder Schwere der Behinderung erforderlich. Dann kommt es nach drei Jahren zu einem Zuständigkeitswechsel vom Rehabilitationsträger zum Integrationsamt.
Um dennoch eine einheitliche Bewilligungs- und Verwaltungspraxis zu gewährleisten, sieht das SGB IX vor, dass die Durchführung der Leistungen zur Arbeitsassistenz von Anfang an durch das Integrationsamt erfolgt; diesem werden die Kosten für die ersten drei Jahre ab Aufnahme der Beschäftigung vom zunächst zuständigen Rehabilitationsträger erstattet.

Eine vergleichbare Regelung gibt es bei der Arbeitsassistenz in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (§ 49 Abs. 3 Nr. 7 SGB IX sowie § 21 Abs. 4 in Verbindung mit § 17 Abs. 1a SchwbAV).
Die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz ist auch zur Aufnahme bzw. Sicherung einer wirtschaftlich selbstständigen Existenz möglich (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 bis 3 SchwbAV).
Da es bei der Arbeitsassistenz um eine Geldleistung an schwerbehinderte Menschen geht, bietet es sich an, die Form des Persönlichen Budgets zu wählen. Die Integrationsämter stellen ein solches Persönliches Budget zur Verfügung. Die Leistungshöhe bemisst sich dabei anhand des durchschnittlichen täglichen Bedarfs an Arbeitsassistenz.

Die Kostenübernahme soll – gemäß dem allgemeinen sozialrechtlichen Angemessenheitsgebot – in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem damit erzielten wirtschaftlichen Integrationserfolg stehen, d. h. zu dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen, das der schwerbehinderte Mensch selbst erzielt. In der Praxis werden Leistungen zur Arbeitsassistenz auch zusammen mit Leistungen an Arbeitgeber zur Abdeckung außergewöhnlicher Belastungen in Form personeller Unterstützung erbracht; dies ermöglicht flexible Formen der Arbeitsassistenz, vor allem bei zeitlich zum Teil nicht genau vorher bestimmbarem Assistenzbedarf am Arbeitsplatz.

 

Wer Hilfe benötigt bitte an inklusionswelt@gmail.com schreiben.