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Worauf Sie beim Arztbesuch achten sollten

Um von Ihrer Krankenkasse ein Hilfsmittel wie einen Rollstuhl, eine Prothese, Kompressionsstrümpfe oder andere bewegliche Gegenstände genehmigt zu bekommen, ist eine Verordnung Ihrer Ärzt:innen erforderlich. Insbesondere dann, wenn Sie zum ersten Mal mit diesem Hilfsmittel als allgemeines Grundbedürfnis für den Alltag versorgt werden. Ihr behandelnder Arzt entscheidet, welches Hilfsmittel für Sie Sinn macht und benötigt wird. Ein Orthopäde oder ein anderer Mediziner wird Ihre Lage mit Ihnen besprechen.

Dabei werden Ihre individuellen Umstände mithilfe der sogenannten Hilfsmittel-Richtlinie und einem Hilfsmittelverzeichnis eingeschätzt und bewertet. Hierbei sollte Wert darauf gelegt werden, dass die Verordnung so präzise wie möglich ausgefüllt wird und die medizinische Notwendigkeit aus dem Rezept hervor geht.

Welches Hilfsmittel kommt für Sie in Frage?

Zunächst sollten abgeklärt werden, ob nur Bedarf nach einem bestimmten Hilfsmittel besteht. In diesem Fall sollte dieses von den Ärzt:innen eindeutig mit der konkreten Hilfsmittelnummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis benannt werden. Idealerweise begründen Sie, warum nur dieses spezifische Produkt für Sie in Frage kommt und welchen medizinischen Nutzen Sie sich davon erhoffen. Dabei können Sie zum Beispiel darauf eingehen, dass Sie bereits andere getestet haben und /oder besondere Einschränkungen vorliegen. An dieser Stelle schildern Sie außerdem im Detail die Diagnose, das Datum und welche Anzahl an Hilfsmitteln Sie benötigen. Unter Umständen ist es auch notwendig, auf eine besondere Herstellungsart einzugehen oder sich auf die benötigte Mengenanzahl für mehrere Tage oder Monate in der Verordnung zu beziehen. Besondere Richtlinien gelten für die Verordnung von Hör- und Sehhilfen wie einer Brille oder einem Hörgerät. Orientieren Sie sich hierbei immer an der medizinischen Notwendigkeit.

Erst die Verordnung, dann die Beantragung

Sobald Sie ein Rezept erhalten haben, setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und beantragen schriftliche eine Versorgung mit dem Hilfsmittel. Ihre Krankenkasse setzt Sie dann über den weiteren Ablauf in Kenntnis und entscheidet über Ihr Antragsformular. Anschließend wird Ihnen mitgeteilt, wie und über welchen Hilfsmittelanbieter Ihre Versorgung ablaufen kann. Von einigen Krankenkasse werden mittlerweile Apps zur Unterstützung und als Orientierungshilfe angeboten.

Was versteht man unter Pflegehilfsmittel?

Einige Hilfsmittel sind sowohl aufgrund einer Krankheit oder Behinderung erforderlich als auch als Pflegehilfsmittel. Sofern bei Versicherten ein Pflegegrad festgestellt wurde, überprüft de Krankenkasse oder Pflegekasse, bei der Sie das Hilfsprodukt beantragen, die eigene Zuständigkeit. Sie müssen den richtigen Kostenträger nicht selbst festlegen, sondern können Ihre Antragsdokumente bei der Krankenkasse oder bei der Pflegekasse einreichen. Abschließend entscheidet der kontaktierte Träger, ob Sie einen Anspruch darauf haben und ob der Hilfsmittelantrag bewilligt werden kann.

Tipp bei Ablehnung: Falls bei Ihnen als Antragsteller eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und Ihr Antrag auf eine Hilfsmittelversorgung nicht akzeptiert wird, sollten Sie unbedingt überprüfen, ob über beide Ansprüche entschieden wurde. Sie können auch innerhalb eines Monats Einspruch und bei erneuter Ablehnung Klage erheerheben

Gibt es noch andere potentielle Kostenträger?

Auf der Suche nach der Kostenübernahme für Hilfsmittel kommen diverse Kostenträger in die Auswahl. Dies gilt besonders dann, wenn Sie mit Ihrem Medizinprodukt einer Behinderung vorbeugen oder diese ausgleichen möchten. Hier gilt auch das Vermeiden einer Pflegebedürftigkeit als entscheidendes Argument. Als richtiger Ansprechpartner kommt meist die gesetzliche Krankenversicherung in Frage. Es kann auch eine Eigenbeteiligung anfallen.

 

Ob weitere Kostenträger neben der Krankenkasse beteiligt werden können, richtet sich nach dem Zweck und dem Grund für die Hilfsmittelbeantragung.

Dazu gehören:

  • die Rentenversicherung (für Personen, die am Arbeitslebe teilhaben),
  • die Unfallversicherung (Falls Sie sich die Behinderung durch einen Arbeits-, oder Wegeunfall oder durch eine bestätigte Berufskrankheit zugezogen haben),
  • die Arbeitsagentur (sofern Sie am Arbeitsleben teilhaben) oder

  • das Sozialamt (in Einzelfällen)

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