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Stromkosten für Hilfsmittel werden teilweise von der Krankenkasse übernommen

 

Einige Krankheiten erfordern elektronische Geräte als Hilfsmittel, manche sogar eine Vielzahl dieser Geräte. Die Stromkosten können dabei schnell in die Höhe schellen, wenn die Geräte im dauerhaften Betrieb sind.

Gesetzliche Krankenkassen sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine Stromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel zu bezahlen. Viele Patienten und Pflegebedürftige haben einen erhöhten Strombedarf aufgrund von Geräten, die in der häuslichen Pflege verwendet werden. Dieser Strombedarf muss nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden.

Voraussetzungen

Die Kasse bezahlt nur für Hilfsmittel, die vom Arzt verordnet wurden. Wenn wegen fehlender Verordnung auf eigene Kosten beispielsweise ein Elektromobil gekauft wurde, kann dafür keine Stromkostenerstattung erhalten werden. Wurde das Elektromobil ärztlich angeordnet, kann entweder je nach Krankenkasse eine Pauschale oder der genaue Verbrauch erstattet werden. Es besteht die Möglichkeit, die Stromkosten noch bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend zu machen.

Für welche Hilfsmittel Stromkosten bezahlt werden:

– Elekromobile, Elektrorollstühle, E-Scooter, Antrieb für Rollstühle, Seniorenmobile

– Absaugungsgeräte, Beatmungsgeräte, Inhalatoren

– Badewannenlifter, Lifter

– Luftbefeuchter

– Ernährungspumpen

Hausnotrufsysteme

– Kompressionstherapiegeräte

– Monitore

– Pflegebetten, Krankenhausbetten, Antidekubitusmatratzen, Wechseldruckmatratzen

– elektrische Trainingsgeräte wie Arm- und Beintrainer

– Konzentrator, Schlafapnoe-Geräte, Pulsoxymeter

– Bildschirmlesegeräte

Wichtig ist nur, dass die Geräte Strom benötigen und vom Arzt verordnet wurden.

Treppenlifte

Für Treppenlifte werden keine Stromkosten übernommen. Sie sind kein Hilfsmittel, sondern lediglich eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, die anderweitig bezuschusst werden kann.

Berechnung der Stromkosten für elektronische Hilfsmittel

Für die Berechnung ist wichtig, wie viele Stunden am Tag das Gerät mit Strom betrieben wird. Die Berechnung ist unkompliziert. Dabei werden folgende Daten benötigt:

Die Watt-Zahl des abzurechnenden Geräts pro Stunde. Diese ist direkt auf dem Etikett am Gerät oder in der Betriebsanleitung zu finden. Außerdem die Anzahl der Tage, die das Gerät pro Jahr läuft und zuletzt den eigenen Preis für ein Kilowatt Strom – dieser lässt sich auf der Stromrechnung finden.

Ablauf der Stromkostenerstattung für elektronische Hilfsmittel

Die Regelungen sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Es lässt sich keine pauschale Antwort zum Ablauf geben. Bei einigen muss ein Formular ausgefüllt werden, bei anderen genügt ein formloser Antrag. Manche Krankenkassen rechnen den genauen Verbrauch ab, andere bezahlen eine Pauschale. Die jeweiligen Regelungen sind bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.