Die inklusives Wohnen barrierefrei Förderung ist wichtig für alle, die ein barrierefreies Badezimmer, im Haus einen Treppenlift oder Aufzug, außen eine Auffahrt für ein behindertengerechtes Fahrzeug oder weitere Hilfsmittel benötigen. Diese erleichtern schwerstbehinderten Menschen deutlich den Alltag.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse übernimmt zumindest einen Teil der Kosten, aber meistens nicht alle. Einige Stiftungen unterstützen aber Menschen mit Behinderung entweder im Rahmen einer Kostenbeteiligung oder durch die Förderung des gesamten „Projektes“. Wir können eine Liste dieser Stiftungen auf Anfrage bereitstellen.
Förderantrag bei einer Stiftung stellen
Wie bei jeder Förderung benötigt auch die Stiftung einen Förderantrag für die inklusives Wohnen barrierefrei Förderung.
Es ist hilfreich, dabei die Familie vorzustellen und die aktuelle Bedarfssituation, den konkreten Förderwunsch und einen Kostenvoranschlag zu benennen. Viele der Stiftungen fordern außerdem zumindest die teilweise Offenlegung der Finanzlage des Antragstellers.
Das ist bei einer inklusives Wohnen barrierefrei Förderung generell üblich. Verlangt werden in der Regel eine Vermögensaufstellung, Gehaltsnachweise und/oder eine Haushaltsrechnung.
Es ist zudem zu dokumentieren, dass die weder die Pflege- oder Krankenkasse noch eine andere Leistungsstelle wie das Sozialamt das Projekt fördern. Entsprechende Ablehnungsschreiben sind beizulegen.
Geplantes Vorgehen für die inklusives Wohnen barrierefrei Förderung
Für ein planvolles Vorgehen sollte im ersten Schritt eine Firma ausgewählt werden, die das Vorhaben technisch realisiert. Sie wird einen Kostenvoranschlag erstellen, der die Basis für den Förderantrag darstellt.
Bei komplexeren Vorhaben wie dem Einbau eines Lifts oder Aufzugs wird sich ein Firmenvertreter die Verhältnisse vor Ort anschauen. Auch kann die Stiftung bei komplexen Bauvorhaben Kostenvoranschläge von mehreren Anbietern einfordern (oft drei).
Hilfsmittel für die Mobilität sollten ausprobiert werden, was praktisch alle Händler gestatten. Erst dann folgt der sehr individuell ausgefüllte Förderantrag, der auf den Stiftungszweck zugeschnitten sein sollte. Auch müssen verlangte Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Nicht zuletzt benötigt der Antrag einen zeitlichen Vorlauf, wofür es Fristen geben kann. Günstige Zeiträume für das Einreichen sind ansonsten das Frühjahr oder der Herbst, weil dann die Mittel vergeben werden.