Im Feld der Inklusion spielt das Thema Parasport eine herausragende Rolle, nicht zuletzt aufgrund des damit verbundenen Gemeinschaftsgefühls und des einschränkungsübergreifenden Teamgeists. Der Karate Behindertensport vermag darüber hinaus Formen der Selbstverteidigung zu lehren und kann somit mehr als nur das Selbstbewusstsein fördern.
Im Para-Karate erfolgt eine Unterteilung in Selbstverteidigungs- und Wettkampfsport.
In der Selbstverteidigung werden die Karate-Techniken auf das jeweilige Handicap angepasst und Verteidigungstechniken trainiert, mit welchen sich im Ernstfall zum Beispiel auch Rollstuhlfahrer*innen adäquat verteidigen können.
Im Bereich des Wettkampfs präsentieren die Athlet*innen eine zuvor einstudierte Kata. Hierbei handelt es sich um eine festgelegte Bewegungsabfolge, die hinsichtlich korrekter Ausführung, Körperspannung und Ausstrahlung von Kampfrichtern mit Punkten bewertet wird. Hierbei wird der Grad des Handicaps berücksichtigt und die Kata dementsprechend angepasst. So werden beispielsweise Techniken wie Fußtritte oder Sprünge von Rollstuhlfahrer*innen durch andere, kreative Bewegungen kompensiert.
Die Klassenunterteilung erfolgt nicht nach Geschlecht und Gewicht wie bei herkömmlichen Karatekas. Im Karate Behindertensport werden diese Klassen je nach Behinderung und Höhe der Einschränkung eingeteilt. So gliedern sich diese Klassen international in Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit Lernbehinderung und Menschen mit Sehbehinderung auf. Im nationalen Bereich können auch Menschen mit anderen Handicaps wie psychischen Einschränkungen, Gehbehinderungen und Hörschädigungen teilnehmen.
Für Athlet*innen ohne Behinderung gibt es neben der Kata-Disziplin auch Zweikämpfe, das sogenannte Kumite. Allerdings hat diese Form im Karate Behindertensport bislang noch keinen Einzug gefunden.
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