Schlagwortarchiv für: behinderten
Rehasportverordnung: Alles, was Sie zum Muster 56 wissen müssen
Eine Rehasportverordnung (Muster 56) kommt zum Einsatz, wenn ein Arzt die Kostenübernahme für Rehabilitationssport beantragen möchte. Rehasport – und ebenso auch Funktionstraining – stehen Menschen zu, die laut § 2 SGB IX eine Behinderung haben. Damit der Versicherte die Maßnahme nicht selbst tragen muss, ist im Vorfeld ein Antrag auf Kostenübernahme notwendig. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Rehasport oder Funktionstraining?
– Rehasport zielt darauf ab, die Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität des betroffenen Versicherten zu verbessern. Ziel ist es, die bestmögliche Eingliederung in den Arbeitsalltag zu erreichen. Herzsport in sogenannten Herzgruppen ist eine Variante des Rehasports.
– Funktionstraining hingegen ist eine Form der Krankengymnastik bzw. Ergotherapie. Es dient dem Erhalt und der Verbesserung von Körperfunktionen sowie der Schmerzlinderung und Bewegungsverbesserung zur Krankheitsbewältigung.
2. Wer trägt die Kosten?
– Gesetzliche Krankenkasse: Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Rehasport.
– Rentenversicherung: Bei Rentnern übernimmt die Rentenversicherung die Kosten.
– Unfallversicherung: Unfallgeschädigte können die Kostenübernahme von der Unfallversicherung erhalten.
– Privatversicherte: Die Kostenübernahme hängt von der privaten Krankenversicherung ab.
3. Dauer und Voraussetzungen
– Die Dauer des Rehasports wird individuell festgelegt. Richtwerte liegen bei etwa 50 Übungseinheiten, die auf 18 Monate verteilt werden.
– Voraussetzung: Der Antrag und die Genehmigung müssen vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Die Teilnahme am Rehasport sollte spätestens drei Monate nach Entlassung aus der Rehaklinik beginnen.
– Sporteinheit: Eine Sporteinheit dauert mindestens 45 Minuten (beim Herzsport mindestens 60 Minuten).
4. Ablauf
1. Verordnung: Der Arzt stellt die Rehasportverordnung (Muster 56) aus.
2. Antrag: Der Versicherte reicht die Verordnung bei der Krankenkasse ein.
3. Genehmigung: Die Krankenkasse prüft den Antrag und genehmigt ihn idealerweise.
4. Kostenübernahme: Der Kostenträger teilt dem Versicherten die Kostenübernahme mit.
Rehasport ist eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung! 🌟
Neueste Geschichten
- Klara geboren mit schwersten Herzfehler30. März 2024 - 13:14
- Raphael erzählt24. Februar 2024 - 10:15
- Jasmin ME/CFS19. November 2023 - 10:39
- Paul Cerebralparese19. November 2023 - 10:26
- Uta mit Downsyndrom und besonderen Herz5. März 2023 - 14:26
Themen
abitur
Assistenzhund
autismus
Barrierefrei
Barrierefreier Urlaub
Behinderung
brustkrebs
Cfs
chronisch
diagnose
epilepsie
familie
Frau
Freunde
glücklich
handicap
Hilfsmittel
Hoffnung
inkluencer
Inklusion
jung
kampf
kinder
krank
Krankenhaus
Krankheit
Krankheiten
krebs
krebsforschung
Leben
Lebensqualität
lipödem
ME; CFS
MS
Multiple Sklerose
Mädchen
Rollstuhl
Rollstuhlfahrer
schlaganfall
Schmerzen
schwangerschaft
schwer Krank
sport
tumor
Urlaub